Das Auenökosystem ist auf periodische Hochwasserereignisse angewiesen, sie wieder zu ermöglichen, ist deshalb eins der wichtigsten Naturschutzziele. Neben dieser Auenrevitalisierung gilt es, den Auwald als artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten. Ihre große Biodiversität verdankt sie auch einer naturverträglichen Forstbewirtschaftung. Der NABU setzt sich dafür ein, dass dabei ökologische Zusammenhänge und der Artenschutz beachtet werden. Wissenswertes
Wie soll es weitergehen mit dem Gelände der Kleinmesse? Darüber wird in Leipzig diskutiert, und das war Anlass für den NABU Leipzig, die Brutvogelfauna auf dem Gelände und den angrenzenden
Flächen zu untersuchen. Dabei kam heraus, dass das Waldstück westlich des Kleinmessegeländes eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund zwischen nördlichem und südlichem Auwald hat. Auch
die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) nutzt das Areal als Korridor. Der NABU Leipzig fordert deshalb, die „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil“ aus dem Flächennutzungsplan der
Stadt Leipzig zu streichen und die ökologische Funktion des Areals für den Biotopverbund zu erhalten.
Die Ergebnisse der Brutvogelkartierung hat der NABU Leipzig am 22. Mai 2023 an die Stadtverwaltung und die Ratsfraktionen übergeben – am Internationalen Tag der Biologischen Vielfalt. Ein
symbolischer Tag, um darauf hinzuweisen, dass Leipzig seinen Verpflichtungen zum Schutz der Biodiversität nachkommen muss. Weiterlesen
Maßgeblich auf Initiative von Prof. Dr. Christian Wirth vom Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) hat der NABU Sachsen zusammen mit anderen Verbänden sowie Vertretern aus zuständigen Kommunal- und Fachbehörden eine „Vision“ als naturschutzfachliches Leitbild für die Auenentwicklung in und um Leipzig entwickelt. Das Ergebnis ist ein 63-seitiges Diskussionspapier mit dem Titel „Dynamik als Leitprinzip zur Revitalisierung des Leipziger Auensystems“. Sachsens Umweltminister Günther würdigte das Papier als fundierte Grundlage und kündigte weitere Schritte an. In zehn Thesen stellen die Autoren Leitlinien vor, auf deren Grundlage detaillierte Konzepte für die Wiederbelebung der Auen erarbeitet werden können. Denn das Auensystem entlang der Weißen Elster, Pleiße und Luppe ist seit Jahrzehnten von seinem wichtigsten Element abgeschnitten: dem Wasser. Der Wald trocknet buchstäblich aus, verliert seine charakteristischen Baumarten und deren Bewohner. Weiterlesen
Die Umweltverbände NABU Leipzig, BUND Leipzig und Ökolöwe sowie der Bürgerverein Pro Leipzig haben ihren Rücktritt vom sogenannten Runden Tisch zur Fortschreibung des Wassertouristischen Nutzungskonzepts (WTNK) erklärt. Die Verbände kritisieren, dass Verwaltung und Politik die Gewässer ausschließlich aus dem Blickwinkel betrachten, Boots- und Schiffsverkehr zu verstärken. Weder der Gesamtplan noch Abschnitte oder Einzelprojekte sowie Folgen der Umsetzung stehen wirklich zur Debatte. Da andere Entwicklungslinien gar nicht betrachtet werden, ist konstruktives Arbeiten an gemeinsamen Lösungen unmöglich. Unter diesen Umständen sehen die Verbände es als nicht zielführend an, weiterhin am Runden Tisch teilzunehmen. Weiterlesen
Für Sachsen hat der Freistaat im Juni 2019 ein „Auenprogramm“ veröffentlicht, das sich mit den Anforderungen des Hochwasser-, Gewässer-, Natur- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltige Landnutzung beschäftigt. Der NABU begrüßt das, denn es ist überfällig! Doch an vielen Stellen ist das Programm zu unkonkret, ein klares Bekenntnis zu naturnahen Auenlandschaften mit Weich- und Hartholzaue und lebendigen, Hochwasser führenden Flüssen fehlt. Dem Schriftstück müssen dringend Taten folgen, denn die Auen sind in einem alarmierend schlechten Zustand und Der Freistaat Sachsen war bisher im Bereich des Auenschutzes weitgehend untätig. Weiterlesen
Das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Leipziger Auensystem ist trotz unübersehbarer menschlicher Nutzung und Überprägung ein ökologisch wertvolles, artenreiches Auenökosystem. Doch es muss jetzt gehandelt werden, um es vor dem Verschwinden zu schützen!
In den letzten 100 Jahren haben wasserbauliche Maßnahmen zu einer massiven Bedrohung der Flusslandschaft geführt. Vor allem der Bau der Neuen Luppe und der damit verbundene Grundwasserentzug
sowie die weitreichenden Eindeichungen haben die Flüsse von ihrer Aue getrennt und führen zu einer schleichenden Austrocknung. 2018 hat die Stadt Leipzig den Dialog mit den Naturschutzverbänden
aufgenommen, um ein Konzept zur Rettung des Leipziger Auwaldes zu erstellen. Ein Jahr später hat sich auch das Land Sachsen des Themas angenommen und ein Auenprogramm veröffentlicht. Schutz,
Erhalt und Entwicklung der sächsischen Auenlandschaften müssen zukünftig in der Region eine zentrale Rolle beim Erhalt der Biodiversität, beim Klimaschutz und Hochwasserschutz spielen, zudem
dienen solche Maßnahmen den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und sind daher auch gesetzlich vorgeschrieben.
Der NABU hat für die Leipziger Auenlandschaft konkrete Forderungen formuliert, die über das Wasserregime hinausgehen. Denn in einer urbanen Auenlandschaft, wie in Leipzig und Schkeuditz, spielen
auch Faktoren wie Infrastruktur, Besiedlung, Tourismus und wirtschaftliche Nutzung eine große Rolle. Weiterlesen
Kurz bevor der Stadtrat über den Forstwirtschaftsplan entscheidet, hatte der NABU Leipzig Stadträte und Fachpolitiker zu einer Auwaldexkursion eingeladen. Ziel war es, den Politikern im Vorfeld ihrer Entscheidungen einen Einblick in ökologische Zusammenhänge, naturwissenschaftliche Forschung und naturschutzfachliche Ziele im Leipziger Auenökosystem zu geben. Wissenschaftler und Naturschützer haben die Teilnehmer durch die Burgaue geführt und vor Ort Fragen beantwortet.
Seit vielen Jahren sind auf den Leipziger Gewässern nicht nur Freizeitpaddler und -ruderer unterwegs, es gibt auch mehrere Anbieter von Verleihboten. Leider arbeiten diese bisher ohne eine wasserrechtliche Genehmigung, und die Umweltverträglichkeit dieser gewerblichen Nutzung des Leipziger Auenökosystems wurde nicht untersucht. Aus wirtschaftlichen Gründen möchte die Stadtverwaltung die Benutzung der Fließgewässer durch Boote aber sogar noch steigern, ohne zu wissen, welche negativen Folgen das für die Auwald- und Unterwassernatur haben würde. Es handelt sich zudem um Gebiete, die nach dem nationalen und nach EU-Naturschutzrecht geschützt sind. Hier sollte es keine Diskussion darüber geben, ob in derart ökologisch sensiblen und naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, Verschlechterungen durch gesteigerte Bootsnutzung akzeptabel sind. Sie sind es nicht!
Nicht zuletzt wünschen sich auch Einwohner und Gäste in erster Linie einen Naturgenuss und eine gute Fließgewässerqualität. Eine verstärkte touristische Nutzung lehnen viele Menschen ab. Auch der NABU hat gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden immer wieder davor gewarnt. Erste negative Folgen der intensiven Freizeitnutzung durch Boote sind bereits feststellbar.
Erst nach Anfragen im Landtag und Vorgaben der Landesdirektion hat die Stadt Leipzig nun ein Gutachten vorgelegt, das die Auswirkungen des gewerblichen Bootsverleihs analysiert. Es kommt zu dem Schluss, dass die Stadt die Nutzung der Fließgewässer für 434 Verleihboote genehmigen kann.
Der NABU hat in einer ausführlichen Stellungnahme das Gutachten kritisiert. Der NABU lehnt die Genehmigung des Bootsverleihs in diesem riesigen Umfang ab. Der NABU wirbt hingegen seit vielen Jahren für ein naturverträgliches Nutzungskonzept für die Gewässer, aber auch für die übrigen Auwaldareale, worauf die Stadtverwaltung bisher jedoch nicht eingegangen ist. Dazu gehört auch das Positionspapier zum Floßgraben, das der NABU gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden bereits 2014 an die Stadtverwaltung übergeben hatte.
Ein Nutzungskonzept müsste in erster Linie den Biotop- und Artenschutz berücksichtigen, zudem müsste es ein Informations- und Lenkungskonzept enthalten, um besonders sensible Auenbereiche vor zu starker Freizeitnutzung zu schützen.Gleichzeitig müssten die Menschen über die ökologischen Hintergünde und über naturverträgliche Nutzungsmöglichkeiten informiert werden. Ziel müsste es sein, den Naturschutz im sensiblen und einzigartigen Leipziger Auwald zu fördern, nicht den Tourismus und wirtschaftliche Einzelinteressen. Naturschutz ist eine staatliche Aufgabe, die Förderung von Bootsverleihen hingegen nicht. ◼
Am 16. März 2017 hat das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport der Stadt Leipzig zur Pressekonferenz eingeladen. Dabei wurde erklärt, dass es dem Eisvogel gut geht.
Die schlechte Nachricht: Die Behörde, die eigentlich für seinen Schutz zuständig ist, plant neue Störungen seines Lebensraums: "Unser Ziel ist es, möglicherweise elektromotor-angetriebene Boote
auf dem Floßgraben zu bestimmten Zeiten fahren zu lassen", sagte Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal dem MDR-Fernsehen. Dabei müsste doch eigentlich das Ziel der Naturschutzbehörde sein, die Natur zu
schützen, wundert sich der NABU Leipzig. Ruhe und klares Wasser im Floßgraben will nicht nur der Eisvogel. Motorboote würden hingegen das Gewässer trüben. Das war deutlich zu
beobachten, als im Floßgraben solche Fahrten noch stattfanden. Unter anderem wird dadurch der Jagderfolg der Eisvögel verringert.
Dass es dem Eisvogel im Europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald gut geht, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Dafür existiert ja dieses Schutzgebiet. Um die sensible Natur im Floßgraben zu schützen, wäre es nötig, die Anzahl der Boote hier grundsätzlich zu begrenzen. Motorboote sind hingegen kein Beitrag zur naturverträglichen Auwaldnutzung.
Der Floßgraben ist ein wertvoller Teil des Auenökosystems und beliebt bei Paddelbootfahrern. Seine Nutzung als Wasserstraße für Motorboote lehnt der NABU ab. Es gibt für Bootstouren ausreichend Möglichkeiten, der Floßgraben hingegen ist für Motorboote ungeeignet. Mit gutem Gewissen kann hier kein Motorbootfahrer durch den Auwald fahren.
Durch den Bootsverkehr wird nicht nur der Eisvogel gestört, sondern die sensible Natur am Floßgraben insgesamt beeinträchtigt. So haben zum Beispiel auch Zaunkönig und Gebirgsstelze zu leiden,
die hier ebenfalls brüten. Durch Motorboote würde zudem die Unterwasserflora stärker beeinträchtigt.
Wenn eine gesetzlich geschützte Tierart sich in einem Schutzgebiet gut entwickelt, darf das kein Anlass sein, den Schutz aufzuweichen. Leipzig könnte den Erfolg sogar vergrößern und das am Floßgraben existierende Naturschutzgebiet ausweiten. Das wäre mal wirklich eine gute Nachricht, ein echter Erfolg und ein echter Grund für eine Pressekonferenz. Pressemitteilung
Der NABU Leipzig hat gemeinsam mit den Naturschutzverbänden BUND Sachsen, NuKLA und Ökolöwe bei der Landesdirektion Sachsen Beschwerde gegen das Wassertouristische Nutzungskonzept in der Region Leipzig (WTNK) eingelegt. Dass es ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne die notwendige Beteiligung der Öffentlichkeit realisiert wird, obwohl es erhebliche ökologische Auswirkungen hat, halten die Verbände für rechtswidrig.
Für das Leipziger Auenökosystem ist nur eine naturverträgliche Nutzung möglich, um es in seiner einzigartigen Bedeutung für Mensch und Natur zu erhalten. Das WTNK ist ohne Umweltverträglichkeitsprüfung entstanden, der fachliche und gesellschaftliche Diskurs fand nicht ausreichend statt. Angesichts der vorwiegend wirtschaftlichen Ziele bringt das WTNK die ohnehin bedrohte Artenvielfalt im Leipziger Auwald noch weiter in Bedrängnis. Damit diese Vorhaben unsere Auenlandschaft nicht zerstören und die grüne Vielfalt erhalten bleibt, haben die Naturschutzverbände die Landesdirektion Sachsen darum gebeten, die Rechtmäßigkeit des WTNK zu prüfen.
Der Leipziger Auwald als grünes Juwel in der wachsenden Großstadt ist für viele Leipzigerinnen und Leipziger ein Ort der Ruhe und Erholung. Gerade deswegen erfordert das WTNK eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung. Daran fehlt es bislang. ◼
Die Landesdirektion Sachsen hat das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit auf den Leipziger Stadtgewässern eingestellt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind nach Angaben der Landesdirektion naturschutzrechtliche Fachgutachten, die zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht für jedermann möglich sein wird, die Gewässer im Leipziger Stadtgebiet mit motorisierten Wasserfahrzeugen zu befahren. Der NABU begrüßt diese Entscheidung außerordentlich. Immer wieder hatte der Naturschutzbund darauf hingewiesen, dass die ausufernde Gewässerübernutzung zu Schäden in der Natur führt. Eine private Motorbootnutzung für jedermann wäre deshalb unvereinbar mit dem geltenden Naturschutzrecht. Die bisher auf Motorboot-Tourismus ausgerichteten Planungen für die Gewässer der Region sollten nun nach Auffassung das NABU Leipzig zugunsten einer naturverträglichen Naherholung aufgegeben werden! |||
Um die im Floßgraben brütenden Eisvögel zu schützen, hat die Stadt Leipzig für die Brutzeit 2015 die Nutzung mittels Allgemeinverfügung eingeschränkt. Verglichen mit dem Vorjahr wurden jedoch die erlaubten Öffnungszeiten deutlich ausgeweitet, was der NABU Leipzig bereits zu Beginn der Brutsaison kritisiert hat. Das Amt für Umweltschutz hat nun mitgeteilt, dass die Floßgrabensperrung wieder aufgehoben wird, und zwar nicht erst Ende des Monats, sondern bereits am 5. September. Zur Begründung heißt es, dass die Brutsaison abgeschlossen ist.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es jedoch verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,
Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören“. Der Schutz muss also keineswegs nur zur Brutsaison sichergestellt sein, sondern ganzjährig. Eine verfrühte Öffnung kann die Eisvögel
gefährden, insbesondere die unerfahrenen Jungvögel.
Der NABU engagiert sich für ein nachhaltiges, naturverträgliches Nutzungskonzept für den Floßgraben, um den Eisvogelschutz hier dauerhaft zu gewährleisten. |||
Der Floßgraben ist Nahrungs- und Brutgebiet des gesetzlich besonders geschützten Eisvogels. Da das Gewässer als touristische Verbindung zwischen der Stadt Leipzig und den angrenzenden Seen
ausgewiesen und beworben wird, entsteht durch individuellen und kommerziellen Bootsverkehr erhebliche Gefahr für die Bruten dieser Vögel. Besonders an Feiertagen, wie am vergangenen
Himmelfahrtstag, wurden durch den NABU Leipzig solche erheblichen Störungen festgestellt, dass im Prinzip keine Möglichkeit für die Elterntiere bestand, ihren Nachwuchs zu erreichen und zu
ernähren. Der NABU-Regionalverband Leipzig sieht die Belange des Naturschutzes im FFH-Gebiet Leipziger Auensystem und im Europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald grob verletzt. |||
2014 hatte das Amt für Umweltschutz die Nutzung des Floßgrabens und der Ufer eingeschränkt, um Störungen des Brutgeschäfts zu verhindern. Oftmals wurden die Vorschriften aber nicht eingehalten. Der NABU ist deshalb der Ansicht, dass man 2015 konsequentere Kontrollen sicherstellen muss. Stattdessen aber will die Stadtverwaltung die Öffnungszeiten sogar noch ausweiten und auch in den besonders sensiblen Abendstunden Bootsverkehr zulassen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 6. Dezember 2014 im Amtsblatt veröffentlicht. Der NABU kritisiert sie als unlogisch und halbherzig. Die Stadt wird damit nach Auffassung des NABU Leipzig ihrer naturschutzrechtlichen Aufgabe nicht gerecht. Weiterlesen
Seit Monaten hält nun die Auseinandersetzung um die Nutzung des Floßgrabens an. Das kleine Flüsschen stellt ein begehrtes Verbindungsstück zwischen Leipzig und den Tagebaufolgeseen im Süden der Großstadt dar. Unterstützt von NABU Leipzig und NuKLA hat die Grüne Liga Sachsen, Dachverband des Ökolöwen, nun einen Einspruch gegen Ausnahmen von der Allgemeinverfügung zum Schutz des Eisvogels im Floßgraben eingereicht. Dieser entfaltet aufschiebende Wirkung und unterbindet dadurch den Motorbootsbetrieb im Floßgraben.
Den besonders schönen, aber ökologisch sensiblen Floßgraben wollen viele Leipziger und Touristen als Wasserweg erkunden, das kann aus Naturschutzgründen aber nur unter gewissen Voraussetzungen stattfinden. Die Leipziger Naturschutzverbände NABU, Ökolöwe und BUND haben deshalb zusammen mit dem NuKLA e.V. und zahlreichen anderen Leipziger Vereinen ein Konzept erarbeitet, das aus ihrer Sicht eine noch tolerable Nutzung dieses ökologisch besonders wertvollen Gewässers darstellt. Zusammen haben diese elf Akteure jetzt der Leipziger Stadtverwaltung einen entsprechenden Forderungskatalog übergeben.
Auenlandschaften sind geprägt von der Dynamik des Wassers. Überschwemmungen und schwankende Grundwasserspiegel gehören zu diesem wertvollen Ökosystem. Diese Dynamik ist im Leipziger Auwald aber seit Jahrzehnten unterbunden. Deichbau, Flussregulierungen und die Entwässerung durch den Braunkohletagebau haben die Aue weitgehend trockengelegt. Mit verschiedenen Maßnahmen wird versucht, die verlorene Wasserdynamik wenigstens zum Teil wieder herzustellen und die Aue mit mehr Wasser zu versorgen. Diese Revitalisierung der Auennatur könnte mit einem ökologischen Hochwasserschutzkonzept ideal verbunden werden. Leider werden solche Möglichkeiten zu wenig und nicht entschlossen genug genutzt.
Für die Burgaue im Leipziger Nordwesten gibt es aber eine Chance: Einerseits soll dort das Projekt „Lebendige Luppe“ trockengefallene, ehemalige Flussbetten der Luppe wieder mit Wasser versorgen,
andererseits wird dort das Nahleauslassbauwerk saniert. Beide Maßnahmen könnten genutzt werden, die Wasserdynamik in diesem Ökosystem wieder zu verbessern und die Burgaue als Polder in ein
ökologisches Hochwasserschutzkonzept einzubinden.
Die Leipziger Naturschutzverbände haben deshalb ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet und wollen erreichen, dass alle Hochwasser- und Naturschutzprojekte in der Nordwestaue an den
ökologischen Entwicklungszielen ausgerichtet werden.
„Auwaldschutz jetzt!“ - so hieß die Petition verschiedener Leipziger Initiativen, welche 2012 gegen kraftstoffbetriebene Motorboote und für die naturverträgliche Nutzung der Gewässer in Leipzig
und Umgebung gerichtet war. Mehr als 11.000 Menschen hatten sie unterschrieben. Infolgedessen fand am 5. März 2014 in den Räumen der Landesdirektion Leipzig eine umfassende Beratung mit
Vertretern Leipziger Naturschutzverbänden statt. Die meisten sind Mitglied in der von NuKLA und NABU Leipzig gegründeten AULA-Arbeitsgemeinschaft.
Die Landesdirektion hat bei dem Gespräch zugesichert, dass es für Gewässerstrecken, die in NATURA 2000-Gebieten liegen und natürliche Gewässerprofile aufweisen, keine Schiffbarkeitserklärungen
geben wird. Das betrifft den Floßgraben und auch sonstige Fließgewässer im Leipziger Auwald. Der NABU begrüßt die klaren Aussagen der Landesdirektion. Es ist notwendig, die Konzepte für die
wassertouristische Nutzung der Region grundlegend zu überarbeiten und alle Ausnahmegenehmigungen für kraftstoffbetriebene Motorboote kritisch zu hinterfragen!
Der Leipziger Auwald ist ein in seiner Art fast einzigartiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, er ist aber auch Wirtschaftswald und Erholungsgebiet für die Menschen, sodass es immer wieder zu Konflikten kommt. So locken die zahlreichen Fließgewässer im Auwald Wassersportler und Touristen an, welche die herrliche Natur genießen wollen und auch die neu entstandene Leipziger Seenlandschaft. Der NABU setzt sich für einen naturverträglichen Wassertourismus ein und ist gegen Motorbootverkehr.
Vorschriften zum Schutz der Fließgewässer und Ufer werden immer wieder ignoriert und kaum kontrolliert. Hier liegt ein Motorboot vertäut am Ufer der Pleiße, obwohl das Anlegen ebenso wie das Befahren des Flusses mit kraftstoffbetriebenen Motorbooten verboten ist. Foto: NABU Leipzig
Im Leipziger Amtsblatt vom 24. September 2011 ist ein Artikel erschienen, der sich mit der Qualität der Leipziger Gewässer befasst. Deren Zustand ist auf der Grundlage der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie bewertet worden mit dem Ergebnis, dass 15 von 18 geprüften Oberflächengewässern Leipzigs einen guten chemischen Zustand aufweisen, der ökologische Zustand infolge fehlender
Naturnähe aber unbefriedigend ist. Es bleibt also noch viel zu tun, um die von der Wasserrahmenrichtlinie der EU vorgegebenen Ziele zu erreichen. |||
Am 11. Juli, während der offiziellen Eröffnung der ersten Gewässerverbindung vom Leipziger Stadthafenareal zur Seenlandschaft im Süden von Leipzig, erlebten Oberbürgermeister Burkhard Jung,
Landrat Gerhard Gey und Bürgermeister Heiko Rosenthal eine Überraschung: Umweltverbände luden zu einer „entschleunigten Naturführung gegen die weiterhin zu befürchtende Motorisierung des
Floßgrabens“ ein; die Einladung wurde allerdings erst am Veranstaltungstag selbst, vor Ort und persönlich, ausgesprochen. Als nämlich die Leipzig-Boote mit den Honoratioren der Region von der
Pleiße in den sensiblen Floßgraben einbiegen wollten, wurden sie plötzlich – zu Wasser – von Leipziger Umweltschützern gestoppt. Der Zwischenfall endete damit, dass die Politiker ins Paddelboot
umstiegen. Bei der nunmehr gemeinsamen Fahrt konnten die Umweltschützer die bereits mehrfach vorgetragenen Bedenken gegen eine Nutzung des Floßgrabens mit Motorbooten nochmals erläutern. Ob ihre
Botschaft angekommen ist, bleibt abzuwarten. |||
Die Pleiße wird immer brauner. Das hat seine Ursachen in den Braunkohlenbergbau-folgelandschaften. Während des Bergbaus gelangten auch Erdmassen aus dem Tertiär an die Oberfläche. Diese enthalten Pyrit, ein Eisen-Schwefelkies, welches an der Oberfläche durch Mikroorganismen unter Einwirkung von Wasser und Sauerstoff zu schwefeliger Säure und Eisenhydroxid oxidiert wird. Dieses Eisenhydroxid sehen wir als rostigen Schwebstoff in der Pleiße.
Nun ist auch die Flutung des Tagebaurestloches Zwenkau im Gange. Das Kippengelände des ehemaligen Tagebaus hat einen besonders hohen Pyritgehalt, was auch an der dunkel rostroten Färbung des
Wassers im Restloch zu sehen ist. Bisher hat noch keiner ein fertiges Konzept, wie der See zu neutralisieren ist. Die bisherigen Planungen gefährden extrem den Floßgraben im Leipziger Auwald und
insgesamt das FFH-Gebiet Leipziger Auensystem. Im Moment gehört der Floßgraben in Leipzig zu einem der besten Fließgewässer mit klarem Wasser sowie z. B. reichlich Fischfauna und hoher
Eisvogeldichte. Diese Lebensraumqualität ist bedroht! |||