Eisvogelbrut im Floßgraben ist gefährdet

Schutzvorschriften werden nicht durchgesetzt

Im Informationsblatt der Stadt Leipzig und des Landkreis’ Leipzig für Bootstouristen heißt es: „Bei 2- bis 3-stündiger Störung von Menschen (z.B. bei Bootsverkehr) kann eine Brut verloren gehen, da die Altvögel nicht wagen, in die Röhre zu fliegen, um zu füttern. ... Beutefang ist nur bei klarem Wasser möglich. ... Bester Schutz sind störungsfreie Lebensräume.“ Die tatsächlichen Verhältnisse im Floßgraben stehen in klarem Widerspruch zu diesen Ausführungen.

 

Trotz unserer, und auch von weiteren Naturschutzverbänden erhobenen Einwände, wurde das Zeitfenster, in dem die Eisvögel jagen und füttern können, verglichen mit den Auflagen im vorigen Jahr erheblich verkleinert. Die Durchfahr- und Störzeiten wurden ausgeweitet, obwohl es dafür keine naturschutzfachliche Rechtfertigung gibt. Nun sehen wir unsere Befürchtungen bestätigt und den Bruterfolg der Eisvögel gefährdet. Darüber hinaus gibt es Störungen auch anderer Tiere in den ökologisch sensiblen Schutzgebieten und Beschädigungen an Gewässergrund und Ufer durch zügelloses Verhalten uninformierter und ungeschulter Bootstouristen. Die Kontrollen der Sperrzeiten sind nicht effektiv und konsequent, Störungen vom Ufer her durch Fahrradfahrer, Spaziergänger, Hunde und Angler verschlimmern die Situation weiter.

 

Ein ökologisch vertretbares Nutzungskonzept für den Floßgraben und konsequente behördliche Kontrollen zur Verhinderung von Naturzerstörungen sind dringend erforderlich.

 

Unverständlich ist auch die neuerliche Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des Floßgrabens mit dem sogenannten „LeipzigBoot“ (motorgetriebenes kommerzielles Fahrgastboot) der Firma RANA-Boot. Für motorgetriebene Boote ist dieses Gewässer nach unserer Auffassung grundsätzlich ungeeignet, weil es zu schmal und zu flach ist. Die für die Motorbootnutzung praktizierte regelmäßige Entkrautung des Floßgrabens hat negative Folgen für die Gewässerökologie und ist natur-schutzfachlich nicht vertretbar.

 

Am besagten 14.05.2015 wurden zwischen 9.00 und 16.00 Uhr 256 Bootsbewegungen beobachtet. Wir halten maximal 30 Bootsbewegungen für ökologisch vertretbar. Dazu war es extrem laut, sogar Lautsprecheranlagen wurden benutz, auf den Booten und am Ufer wurde gegrillt, die Menschen badeten im Floßgraben und legten für Toilettenpausen am Ufer an, wobei auch Singvogelbruten gestört wurden. Im Wald wurden vom Wasser wegflüchtende Eisvögel beobachtet. Die Altvögel wurden immer wieder – insbesondere durch Lärm – aufgeschreckt und am Füttern ihrer Jungen gehindert. Wie Erfahrungen aus dem Vorjahr zeigen, kann die panische Flucht bei den Eisvögeln zu folgenschweren Kollisionen mit Bäumen und zu ernsthaften Verletzungen der Tiere führen. Die wiederholte Flucht führt auch zu einem erheblichen Energieverlust und zur Schwächung der Altvögel.

 

Während der Gewässertrübung in diesem Ausmaß nach 256 Booten in 5 Stunden kann der Eisvogel kaum erfolgreich jagen. Viele Boote fuhren nebeneinander, da es oft zu eng war, wenn Gruppen mit mehreren Booten aneinander vorbei fahren wollten. Beim Anlanden oder bei Überholmanövern wurden die Uferhänge durch das Hineinstoßen von Paddeln zerstört.

 

Der Schutz des Eisvogels durch die von der Stadt Leipzig erlassene Allgemeinverfügung ist nicht gewährleistet. Es ist zu befürchten, dass bereits jetzt keine Brut im Floßgraben erfolgreich ist. Im Interesse einer erfolgreichen Brutsaison und zum Schutz wertvoller Natur sind so schnell wie möglich wirksame Maßnahmen nötig.

 

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