Keine Motorboote im Floßgraben

NABU begrüßt klare Aussagen der Landesdirektion Sachsen

„Auwaldschutz jetzt!“ - so hieß die Petition verschiedener Leipziger Initiativen, welche 2012 gegen kraftstoffbetriebene Motorboote und für die naturverträgliche Nutzung der Gewässer in Leipzig und Umgebung gerichtet war. Mehr als 11.000 Menschen hatten sie unterschrieben. Leider hat der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages die Petition lediglich „zur Beachtung“ an die Landesdirektion weitergereicht, die Forderungen aber bei der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes nicht berücksichtigt.
Am 5. März fand in den Räumen der Landesdirektion Leipzig eine umfassende Beratung statt unter Teilnahme der Landesdirektion Dresden und Leipzig, des Markkleeberger Oberbürgermeisters, Karsten Schütze, sowie Vertretern des NABU-Landesverbands Sachsen, des NABU-Regionalverbands Leipzig, des Leipziger Umweltbunds Ökolöwe, des BUND Leipzig, des Vereins Leipziger Wanderer, der BI Cospudener See und des Vereins Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald (NuKLA) – die meisten von ihnen Mitglieder in der von NuKLA und NABU Leipzig gegründeten AULA-Arbeitsgemeinschaft. Vertreter des Landkreises Leipzig und der Stadt Leipzig waren der Einladung leider nicht gefolgt.

Bei diesem Gespräch informierte die Landesdirektion über den Stand der sogenannten Schiffbarmachung. Während die Tagebaurestseen in Sachsen bereits durch das neue Sächsische Wassergesetz automatisch nach ihrer Fertigstellung für schiffbar erklärt werden und die Landesdirektion lediglich darüber befindet, ob die technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ist das Verfahren bei den sogenannten „Altgewässern“ anders. Auch hier prüft die Landesdirektion bei entsprechendem öffentlichen Interesse die rechtlichen und technischen Voraussetzungen. Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass es für einen großen Teil des Leipziger Gewässernetzes derzeit gar kein entsprechendes Verfahren gibt, da die naturschutzrechtlichen Vorgaben für die betroffenen Schutzgebiete in jedem Fall einzuhalten sind. Grundsätzlich werde geprüft, ob Naturschutzbelange einer Schiffbarmachung entgegenstehen und ob ein Gewässer überhaupt für die Schifffahrt geeignet ist. Das bedeutet, dass es in naher Zukunft keinen „Freifahrtschein“ für Motorboote im Leipziger Auwald geben wird. Dies beträfe auch den Floßgraben, den „Schlüsselkurs 1“ als zentrale Verbindung zwischen Stadthafen und Zwenkauer See. Die Naturschutzverbände hoffen nun, dass es gelingt, die Auwaldgewässer von Motorbooten frei zu halten; Pläne, den Bootsverkehr durch die Schiffbarmachung auf verschiedenen Leipziger Gewässern zu intensivieren, müssen nicht nur fallengelassen werden, es ist auch zu prüfen, in welchem Maße die derzeitige Praxis von Einzelgenehmigungen nicht bereits in dieser Form gegen die Schutzverordnungen und die Regeln des Allgemeingebrauchs verstoßen. Eine solche Überprüfung kann auf begründeten Einspruch z. B. von Naturschutzverbänden durch die Landesdirektion geschehen.

Für die vom Sächsischen Wassergesetz vorgesehene einschränkungslose wassertouristische Nutzung der Tagebaurestseen, für die die Erklärung der Schiffbarkeit unmittelbar bevor steht, gibt es nur noch die Möglichkeit, unter Beteiligung aller kommunalen Akteure mit einer Änderung des regionalen Raumordnungsplanes intensiven Motorbootverkehr zu steuern (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Genehmigung nur für bestimmte Seen), einzuschränken (z.B . auf Boote mit Elektroantrieb) oder für die gesamte Region zu verhindern. An diese Vorgaben wäre dann die Landesdirektion bei ihrer Entscheidung über die Schiffbarmachung gebunden.

Deshalb ist es jetzt Ziel des NABU Leipzig, gemeinsam mit den anderen Naturschützern und Initiativen Kommunen zu einem solchen Votum zu bewegen. Denn ein nachhaltiger und naturverträglicher Wassertourismus kann nur ohne kraftstoffbetriebene Motorboote gestaltet werden.

Da fast alle regional verantwortlichen Akteure laut mehrfach öffentlich gemachten eigenen Aussagen nur Elektromotorboote wollen, sehen die Vertreter der Naturschutzverbände es als dringend erforderlich an, diese Änderung zeitnah in der Regionalplanung verbindlich festzulegen. Nicht die Landesdirektion, sondern die gewählten Volksvertreterinnen und ­-vertreter vor Ort haben es in der Hand, den Willen der hier lebenden und erholungsuchenden Menschen umzusetzen.