Verwaltungsrechtliches Feuerwerk statt Böllerei – Naturschutz konsequent umsetzen!

Offener Brief der Umweltverbände

Mehr und mehr Menschen wünschen sich einen anderen Umgang mit dem Thema Feuerwerk, sei es aus Gründen von Lärm- und Gesundheitsschutz, sei es aus Gründen des Umwelt- und Tierschutzes. Einige Städte in Deutschland haben auch 2025 wieder in unterschiedlichem Ausmaß Beschränkungen für privates Silvesterfeuerwerk erlassen, beispielsweise darf in Dresden aus Naturschutzgründen in den verschiedenen Gebieten nicht geböllert werden. In Leipzig hingegen sind entsprechende Bemühungen bisher gescheitert. Im Stadtrat gab es im November keine Mehrheit für ein Böllerverbot in der Innenstadt. Stattdessen will die Stadt auf Änderungen im bundesweiten Sprengstoffrecht hinwirken.

 

Die Leipziger Umweltverbände Ökolöwe, BUND Leipzig und NABU Leipzig begrüßen das, vermissen aber, dass Leipzig proaktiv und kreativ die rechtlichen Möglichkeiten nutzt, die es bereits gibt. Die Verbände haben einen gemeinsamen Offenen Brief an die Stadtverwaltung geschrieben, darin fordern sie, Wildtiere in ihren Lebensräumen wirksam zu schützen. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz bereits geregelt. Es verbietet, besonders geschützte Arten mutwillig zu beunruhigen. Ebenso dürfen europäische Vogelarten während der Überwinterung nicht erheblich gestört werden. Feuerwerk schreckt Vögel auf, die dann mit Gebäuden kollidieren oder an den Folgen des Schocks versterben. Jedes Jahr werden nach Silvester dutzende verletzte und tote Vögel, aus dem Winterschlaf gerissene Igel und traumatisierte Kleinsäuger gefunden.

 

Die Verbände fordern, dass die Stadt auf Basis des Sächsischen Naturschutzgesetzes Grünflächen und Lebensräume geschützter Arten als Ruhezonen ausweist, in denen um den Jahreswechsel kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Gleichzeitig soll die Stadt geeignete alternative Flächen benennen, auf denen gefahrlos gefeiert werden kann.

 

Pressemitteilung     Offener Brief 

 

Die Umweltverbände plädieren dafür, dass die Stadt den bestehenden rechtlichen Handlungsrahmen, insbesondere zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, konsequent ausschöpft. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich Feuerwerk bereits ganzjährig verboten (vgl. § 23 BNatSchG und § 4 zu den Verboten der NSG-Schutzgebietsverordnung Leipzigs). Hinzu treten die sogenannten Zugriffsverbote. Nach §§ 39, 44 BNatSchG ist es u.a. verboten, Tiere der besonders geschützten Arten mutwillig zu beunruhigen, ferner ist es verboten, u.a. die europäischen Vogelarten auch in der Überwinterungszeit erheblich zu stören.  Das Abbrennen von Feuerwerk mit Licht- und Knalleffekten schreckt eben jene geschützten Tiere auf, lässt diese versterben oder anderweitig schwer verletzt zurück, beispielsweise weil sie durch Aufschrecken mit Gebäuden oder anderen Elementen kollidieren.

 

Üblicherweise halten sich Vögel in grünen Strukturen auf, um dort zu ruhen oder arttypische Sozialisierungshandlungen vorzunehmen. Diese Lebensräume als Ruhe-, Sozial- und Schlafstätten sind gleichfalls gesetzlich geschützt und dieser Schutz wird durch insbesondere zu Silvester herbeigeführte Knalleffekte nachhaltig gestört und missachtet, was die alljährlichen Auffindesituationen von schwer verletzten oder verstorbenen Vögeln sowie aus dem Winterschlaf gerissenen Igeln und anderen mit Knalltrauma aufgefundenen Kleinsäugern beweisen. Das Abbrennen von Feuerwerken in Grünflächen und in der Nähe von solchen grünen Strukturen zu Silvester ist kein gesetzlich legitimierter, vernünftiger Grund, da ausreichend andere Flächen zur Verfügung stehen, die dafür in Frage kommen, ohne dass Tiere und Pflanzen in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier könnte die Stadt eben jene Areale konkret benennen, bei denen eine solche Gefährdung nicht anzunehmen ist.

Die Umweltverbände sehen ein noch nicht geprüftes und daher noch nicht ausgeschöpftes Potential zur Verfolgung und Erreichung des offenkundigen Willens der Stadtverwaltung, Teilen des Stadtrats und eines großen Teils der Bevölkerung: das Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zu Silvester an Orten, wo sich die genannten besonders geschützten Tierarten aufhalten. Das wäre üblicherweise an diesem Tag gestattet, führt aber regelmäßig zur Realisierung der Verbotstatbestände. Die Umweltverbände halten es daher für angebracht, eine Allgemeinverfügung auf Basis von § 2 SächsNatschG iVm § 3 BNatschG als Ermächtigungsgrundlage zu erlassen. Ähnliche Maßnahmen wurden beispieksweise für den Eisvogel als auch für die Rohrweihe und den Kiebitz erlassen. Silvester geht es um das Überleben und die Unversehrtheit einer Vielzahl von besonders und streng geschützten Arten, der Schutzzweck der Naturschutzgesetze ist hier akut betroffen. 


Es geht den Umweltverbänden nicht um ein allgemeines Verbot, für das die Stadt keine Regelungskompetenz hat, es geht darum, den rechtlichen Rahmen, welchen die Naturschutzgesetze vorgeben, konsequent auszunutzen und mit verwaltungsrechtlichem Leben zu füllen. Ökolöwe, BUND und NABU wünschen sich eine engagierte und proaktive Entscheidung der Stadtverwaltung und bitten in dieser Richtung tätig zu werden, um damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, sondern auch den vielen Menschen in der Stadt, die sich Änderungen wünschen, gegenüber zu signalisieren, dass man tätig werden will.  

WEITERE INFORMATIONEN


Silvesterappell

 

Silvesterfeuerwerk ist ein Schockerlebnis für Haus- und Wildtiere, eine vermeidbare Umweltbelastung und Gesundheitsgefahr – jede Rakete, die nicht gezündet wird, ist ein Gewinn für die Umwelt. Seit 2014 appelliert der NABU Leipzig immer zum Jahresende an die Menschen, auf Feuerwerk zu verzichten. Um zu informieren, hängt der NABU Leipzig in verschiedenen Parkanlagen Hinweisschilder auf. mehr 



Kein Feuerwerk in der Brutzeit!

 

Leider gibt es über das ganze Jahr immer wieder private Feuerwerke – leichtfertig genehmigt oder illegal. Feuerwerk in der Brutzeit kann jedoch den Bruterfolg beeinträchtigen, beispielsweise durch Nestaufgabe. Der NABU fordert deshalb ein grundsätzliches Verbot von Feuerwerken in der Brutzeit von März bis August. Zu Schutzgebieten muss bei Feuerwerken ein Abstand von mindestens zwei Kilometern eingehalten werden, in der Nähe bekannter Fledermausquartiere darf es kein Feuerwerk geben. mehr 



Fotos: NABU Leipzig

Tierleid durch Feuerwerk beim Wasserfest

 

Im Rahmen des Wasserfestes am Baggersee Thekla gab es in der Nacht des 25. Mai 2024 wieder ein Feuerwerk. Es fand an einem geschützten Biotop statt, es kam zu Störungen gesetzlich geschützter Tierarten und Beeinträchtigungen ihrer Nist- und Schlafplätze. Ein Buntspecht wurde sterbend aufgefunden, zahlreiche Sing- und Wasservögel gerieten mitten in der Brutzeit in Panik. mehr



Feuerwerke belasten Natur und Umwelt

 

Feuerwerk gehört für viele zum Jahreswechsel und anderen Feiern dazu. Doch mit der Knallerei gehen auch Unmengen an Müll, Feinstaubbelastung und Krach einher, außerdem werden viele Wildtiere gestört. Besonders Vögel reagieren stark auf Feuerwerk. Daher fordert der NABU ein Verbot privater Silvesterknallerei. Außerdem braucht es ein grundsätzliches Verbot von Feuerwerken in der Brutzeit von März bis August. mehr