Tierleid durch Feuerwerk beim Wasserfest

Dieser junge Buntspecht kam beim Feuerwerk ums Leben. Foto: NABU Leipzig
Dieser junge Buntspecht kam beim Feuerwerk ums Leben. Foto: NABU Leipzig

Im Rahmen des Wasserfestes am Baggersee Thekla gab es in der Nacht des 25. Mai wieder ein Feuerwerk. Zuvor, bereits am 6. Mai, hatte der NABU Leipzig die verantwortlichen Planer des Bürgervereins Leipzig Nordost darauf hingewiesen, welche Auswirkungen ein Feuerwerk auf nachgewiesene Brutstätten geschützter Arten wie Teich- und Blässhuhn, Graugans und Schwan hat. Auf mehrmalige Nachfragen gingen die Organisatoren erst am 23. Mai – zwei Tage vor dem Fest – per E-Mail ein, in der sie mitteilten, an dem Feuerwerk kompromisslos festzuhalten. Auch Mitglieder der NABU-Gruppe Partheland hatten versucht zu sensibilisieren.

Am Abend des Feuerwerks boten sich den Zeugen der Wildvogelhilfe des NABU Leipzig dramatische Szenen. Das Feuerwerk, das 23 Uhr gleichzeitig auf dem Volleyballfeld am Ostufer und zusätzlich direkt auf dem Wasser nur wenige Meter vom Ostufer entfernt startete, schreckte das dort brütende Schwanenweibchen auf; der Vogel verließ das Nest und flüchtete zur gegenüberliegenden Seite des Sees. Ein Entenpaar mit fünf Jungtieren schwamm panisch ans Nordufer, an dem es aufgrund der Menschenmassen nicht aus dem Wasser fliehen konnte. Dutzende Singvögel flüchteten aus dem Gebiet, einige davon sichtbar in Richtung Wohngebiet über die Straße. Wenn die Altvögel ihre Nester verlassen, kühlen Eier und unbefiederte Jungvögel aus. Nicht umsonst gibt es gemäß Bundesnaturschutzgesetz ein Störungsverbot zur Brutzeit.

 

Nach dem Ende des zehnminütigen Feuerwerks, das mit extremem Lärm und Druckwellen einherging, senkte sich dichter Rauch über den gesamten See. Bei einer Begehung der Theklaer Straße fand sich ein sterbender Buntspecht, der aufgeschreckt über die Straße geflohen war. Der junge Specht war noch körperwarm, hatte sich also kurz zuvor verletzt. Eine gemeinsame Begehung mit dem Bürgerverein kam leider nicht zustande, daraufhin hat der NABU Leipzig per Mail mitgeteilt, dass es ein dringendes Anliegen ist, in eine schnelle Aussprache über die Tierquälerei zu kommen.

Unerklärlich ist für die Naturschützer, warum zwischen den dichten Gehölzflächen und nah am Schilf ein Feuerwerk stattfinden kann, denn Schilfgürtel gehören zu geschützten Biotopen. Zudem ist die Störung von Nist- und Schlafplätzen der geschützten Tiere gesetzlich verboten. Weitere Wasservögel, wie das

Der NABU fordert deutschlandweit ein Verbot privater Silvesterknallerei und eine Beschränkung auf zentral organisierte Feuerwerke. Außerdem braucht es ein grundsätzliches Verbot von Feuerwerken in der Brutzeit von März bis August, für das nur durch ein fachliches Gutachten Ausnahmen erteilt werden dürfen. Zudem sollten Abstände von mindestens zwei Kilometern zu Schutzgebieten und vier Kilometern zu Kranich- und Gänseschlafplätzen eingehalten werden.

 

NABU-Standpunkt „Feuerwerke – Eine Belastung für Natur und Umwelt“


streng geschützte Teichhuhn, haben hier im Schilf ihre Brutplätze. Am Tag nach dem Feuerwerk waren die Teichhühner nicht mehr zu sehen. Eine Blässhuhnfamilie hatte am Abend vor dem Feuerwerk noch fünf Jungvögel, am Morgen danach waren es nur noch vier. Aktive des NABU Leipzig sind täglich vor Ort und beobachten die Tiere.

Der NABU bedauert sehr, dass seine Bemühungen für die Suche nach Kompromissen im Vorfeld nicht angenommen wurden. Trotz des Vertrauensverlustes stehen die Naturschützer weiterhin für Gespräche zur Verfügung. Der NABU wird die Naturschutzbehörde, das Ordnungsamt, das Veterinäramt, die Fraktionen im Stadtrat und den Tierschutzbeirat der Stadt Leipzig informieren, in der Hoffnung, dass solche Spaßveranstaltungen künftig nicht mehr solche Folgen für die Tier- und Umwelt haben. Der NABU appelliert an alle Veranstalter von Festen: Feiern ja, aber mit Rücksicht auf Tiere und Umwelt! Der NABU bittet alle, auf Feuerwerk grundsätzlich zu verzichten. Außer im Umfeld von Silvester sind alle Feuerwerke genehmigungspflichtig – warum Behörden so oft solche Ausnahmegenehmigungen erteilen, ist unverständlich! Zu Vogelniststätten, Fledermausquartieren und Schutzgebieten ist ein Mindestabstand einzuhalten, der gewährleistet, dass die Tiere und ihre Fortpflanzung nicht gefährdet werden. Zur Brutzeit von März bis August sollte Feuerwerk grundsätzlich nicht erlaubt werden, insbesondere nicht in einem naturnahen Umfeld.

 

Pressemitteilung