Das Jahr geht zu Ende, die Feiertage stehen bevor, alles ist friedlich gestimmt. Alles? Nein: Der Natur auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz soll es (mal wieder) an den Kragen gehen! Pressemitteilung
Um auf die brisante Situation aufmerksam zu machen, versammelten sich am 23. Dezember 2021 spontan einige NABU-Mitglieder zum Protest auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz. Angesichts der Corona-Situation fand die Aktion in aller Kürze und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen statt. Spontan gesellten sich zwei Anwohnerinnen hinzu. Sie sind Mitglied einer in diesem Jahr gegründeten Bürgerinitiative, die das Ziel hat, mit einem Bürgerbegehren eine Natur- und Klimaverträgliche Bauplanänderung für den Wilhelm-Leuschner-Platz zu erreichen.
Um die Beseitigung ökologisch wertvoller Bäume und Sträucher auf dem Areal zu stoppen, war der NABU im Januar 2021 eingeschritten. Mit Hilfe eines Anwalts und der Polizei konnten NABU-Mitglieder
verhindern, dass gesetzlich geschützte Lebensstätten auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz vollständig zerstört werden. Gegen die Fällung der Bäume hatte der NABU Widerspruch eingelegt. Dieser wurde
von der Stadtverwaltung zurückgewiesen, wogegen der NABU beim Verwaltungsgericht Leipzig im Mai 2021 Klage eingereicht hat. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht eröffnet, dennoch wollte die
Stadtverwaltung jetzt vollendete Tatsachen schaffen und damit den gerichtlichen Streit vermeiden: Anfang Dezember ordnete sie den „sofortigen Vollzug“ der Fällgenehmigung an. Obwohl noch immer
keine Baugenehmigung vorliegt, sollte der Antragsteller die Möglichkeit bekommen die vom NABU gestoppten Rodungen zu vollenden. Um dem NABU Rechtsschutz zu gewähren, wurde er wenigstens über
diese neuerliche Hauruckaktion informiert. Umgehend hat der NABU-Landesverband Sachsen daraufhin mit Hilfe seines Anwaltes beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, um die
Naturvernichtung zu stoppen. Zugleich will der NABU damit erreichen, dass das Gericht über den Fall überhaupt noch entscheiden kann. Als Reaktion auf dieses schnelle und konsequente Handeln des
NABU hat die Stadtverwaltung ihre Anordnung auf sofortigen Vollzug „ausgesetzt“. Das Gericht hat daraufhin auf eine Eilverfügung verzichtet, denn der zugesicherte Aufschub ist verbindlich. Die
Natur hat damit eine weitere Gnadenfrist bekommen, doch die Zerstörung ist nach wie vor beabsichtigt.
Ihr fragwürdiges, brachiales Vorgehen hatte die Stadtverwaltung mit einem angeblichen „überwiegendem öffentlichen Interesse“ begründet. Der NABU Leipzig betont, dass es keineswegs im öffentlichen
Interesse liegt, unter fortgesetzter Missachtung des gesetzlichen Biotop- und Artenschutzes Baumfällungen zu genehmigen und unter allen Umständen durchsetzen zu wollen. Der Schutz einer intakten
Stadtnatur sollte mindestens ebenso im öffentlichen Interesse sein. Zudem sollte die Stadt nicht nur die Interessen eines Bauherren, sondern auch den gesetzlich vorgeschriebenen Biotop- und
Artenschutz wahren. Es ist erklärte Absicht der Stadtverwaltung, die Baumfällungen vor der gesetzlichen Gehölzschutzzeit zu realisieren, die im März beginnt. Es ist haarsträubend mit welchen
Methoden versucht wird, Naturschutzbelange zu umgehen. Die ehrenamtlichen Naturschützer des NABU sowie das Verwaltungsgericht in dieser eigentlich besinnlichen Zeit herauszufordern und
überrumpeln zu wollen, ist ein Vorgehen, das man von einer öffentlichen Verwaltung nicht erwarten würde.
Während der NABU-Landesverband Sachsen in dem juristischen Verfahren aktiv ist, sind die Mitglieder des NABU Leipzig unermüdlich in ihrer Freizeit gefordert, Fachinformationen zu liefern und die
Situation vor Ort zu beobachten. Das fordert nicht nur Energie und Zeit, sondern auch finanzielle Mittel. Der NABU bittet daher um Spenden für die Rettung der Stadtnatur. Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist dabei nur ein prominentes Beispiel für die fortschreitende
rücksichtslose Naturzerstörung in Leipzig. Auch in anderen Fällen versucht der NABU sein Möglichstes, um die Stadtnatur und ihre Funktionen für Biotop- und Klimaschutz zu erhalten.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts und mögliche Gerichtsverfahren sind mit erheblichen Kosten verbunden. Der NABU ist für solche Ausgaben auf Spenden angewiesen. Bitte unterstützen Sie den Kampf für den Erhalt der Stadtnatur mit einer Spende – Herzlichen Dank!
Mit Beschluss vom 2.02.2022 hat das
Verwaltungsgericht Leipzig einen Eilantrag des NABU Sachsen gegen die auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz geplanten Baumfällarbeiten weitgehend abgelehnt.
Dies betrifft jedoch nicht das eigentliche Klageverfahren gegen die Fällgenehmigung, sondern nur den Eilantrag des NABU Sachsen vom 22.12.2021.
In dem noch ausstehenden Hauptverfahren geht es dem NABU vor allem um eine grundsätzliche Klärung der fragwürdigen Genehmigungsverfahren, die den Biotop- und Artenschutz nicht ausreichend oder
gar nicht berücksichtigen. Denn der Wilhelm-Leuschner-Platz ist nur ein Beispiel von vielen vergleichbaren Genehmigungsverfahren, für die eine solche Klärung wünschenswert wäre. Diese Aspekte
wurden und konnten im Eilverfahren leider nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zudem prüft der NABU Sachsen, ob er gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts beim
Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegt. Pressemitteilung
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts und mögliche Gerichtsverfahren sind mit erheblichen Kosten verbunden. Der NABU ist für solche Ausgaben auf Spenden angewiesen. Bitte unterstützen Sie den Kampf für den Erhalt der Stadtnatur mit einer Spende – Herzlichen Dank!
Jenseits der rechtlichen Fragen findet es der NABU allerdings sehr bedauerlich, mit welchem Nachdruck in der Stadt Leipzig die Fällung von Bäumen, die Rodung von Hecken und die Versiegelung von Freiflächen vorangetrieben wird. Diese Flächen verlieren damit nicht nur (ohne den gesetzlich erforderlichen Ausgleich!) ihre Funktion als Lebensräume, sondern auch ihre Rolle für den Klimaschutz und für die Gesundheit der Menschen. Dies widerspricht der Notwendigkeit, auf Klimakrise und Artensterben mit einer zeitgemäßen Stadtplanung zu reagieren. Hier passiert leider genau das Gegenteil! Weiterlesen
Nachdem der Eilantrag des NABU Sachsen weitgehend erfolglos war, gingen am 11. Februar 2022 die Baumfällungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz weiter. Der NABU Leipzig war vor Ort, um zu protestieren und um die Arbeiten zu dokumentieren.
Auch an vielen anderen Stellen in der Stadt kreischen dieser Tage die Kettensägen, das ist alljährlich im Februar ein trauriges Phänomen, denn im März beginnt die gesetzliche Gehölzschutzzeit, die allerdings erfahrungsgemäß auch nicht garantiert, dass dann keine Bäume mehr gefällt werden. In Leipzig werden immer mehr Lebensräume vernichtet, der Klimanotstand wird ignoriert. Verzweifelte Menschen rufen um Hilfe, bitten den NABU Leipzig um Unterstützung. Leider überfordert die Vielzahl der Zerstörungen die ehrenamtlichen Möglichkeiten des Naturschutzvereins. Der NABU Leipzig meldet einige Fälle den Behörden, NABU-Mitglieder sind in ihrer Freizeit soviel wie möglich vor Ort, um Daten zu sammeln, doch die Stadtverwaltung setzt leider ihre Betonpolitik fort. Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist ein prominentes Beispiel für diese unzeitgemäße und rücksichtslose Stadtplanung. Noch besteht die Hoffnung, dass die Naturzerstörung ein Umdenken auslöst, auch juristisch wird der NABU weiterhin versuchen, dafür zu streiten. Die Bäume und Sträucher aber sind weg, die Lebensräume sind vernichtet, die Tiere vertrieben. Leipzig ist einmal mehr die Stadt der toten Tiere und auf dem Weg zur baumfreien Stadt. Weitere Informationen
Donnerstag, 17.02. 17 - 18 Uhr
vor dem Bahnhof Wilhelm-Leuschner-Platz