Vogeltod durch Klebepaste

Bitte melden Sie Opfer dem NABU!

An diesem Wohnhaus im Leipziger Zentrum wurde die gefährliche Klebepaste aufgetragen. Foto: NABU Leipzig
An diesem Wohnhaus im Leipziger Zentrum wurde die gefährliche Klebepaste aufgetragen. Foto: NABU Leipzig

Obwohl sich viele Menschen als Natur- und Tierfreund bezeichnen, gibt es doch immer wieder Konflikte, wenn sich Mensch und Tier in der Stadt nahe kommen. Das gilt beispielsweise, wenn sich Vögel in Gebäuden einnisten oder hier schlafen. Ihre Hinterlassenschaften sorgen dann oft für Ärger, wenn zum Beispiel Vogelkot die Fassade verschmutzt. Es gibt Möglichkeiten, das zu verhindern, ohne den Vögeln zu schaden. Der NABU bietet hierfür immer wieder Rat und Tat an, beobachtet aber, dass Betroffene stattdessen zu gefährlichen Mitteln greifen. So wird seit einiger Zeit eine Vogelabwehrpaste verwendet – mit verheerenden Folgen.

 

In Leipzig wurde an einem Baumarkt, wo die Klebepaste aufgetragen wurde, ein verklebter Haussperling gefunden, der verendet ist. Fotos: NABU Leipzig

 

Die Paste sieht aus wie farbloses Silikon und sie wird inzwischen bundesweit von Schädlingsbekämpfern eingesetzt. Sie wird auf Geländer, Dachrinnen oder andere Stellen aufgetragen, an denen sich Vögel niederlassen. Diese Abwehrpaste ist klebrig, das soll verhindern, dass Vögel landen. Doch diese vermeintlich harmlose Idee geht nicht auf: Die Paste ist ein tödlicher Kleber. Der NABU fordert deshalb alle auf, diese Vogelabwehrpaste auf keinen Fall zu verwenden!

 

Diese Kohlemeise ist an einem Leipziger Gebäude an der Abwehrpaste kleben geblieben und qualvoll verendet, weil sie sich nicht mehr befreien konnte. Foto: NABU Leipzig
Diese Kohlemeise ist an einem Leipziger Gebäude an der Abwehrpaste kleben geblieben und qualvoll verendet, weil sie sich nicht mehr befreien konnte. Foto: NABU Leipzig
Auch in anderen deutschen Städten sind Vögel der Klebepaste zum Opfer gefallen. Diese verklebte Kohlmeise wurde in Heilbronn gefunden. Foto: Landratsamt Heilbronn
Auch in anderen deutschen Städten sind Vögel der Klebepaste zum Opfer gefallen. Diese verklebte Kohlmeise wurde in Heilbronn gefunden. Foto: Landratsamt Heilbronn

Auch in der Mauerseglerklinik in Frankfurt am Main wurden mit Klebepaste verklebte Vögel aufgenommen. Fotos: Mauerseglerklinik Frankfurt
 

Vögel, die auf der Paste landen verkleben sich die Krallen. Bei der Gefiederpflege verteilen sie den Klebstoff in ihrem Gefieder, wodurch sie flugunfähig werden. Wenn sie nicht rechtzeitig gefunden und gesäubert werden, endet das für die Tiere tödlich. Auch in Leipzig wurden bereits verklebte Vögel gefunden, aber auch in anderen deutschen Städten. Der NABU Leipzig konnte zehn verklebte Tauben mühevoll reinigen und ihnen damit das Leben retten. Ein Turmfalke, eine Kohlmeise, ein Mauersegler sowie 18 Tauben sind hingegen verendet oder mussten eingeschläfert werden. Wenn kleinere Vögel auf der Paste landen, können sie sich nur schwer befreien und sterben qualvoll. So bleiben zum Beispiel auch Schwalben an der Paste hängen, ebenso sterben an dem Kleber zahllose Insekten.

 

In der Klebepaste sieht man den Krallenabdruck des Turmfalken. Er verklebte sich das Gefieder und starb. Foto: NABU Leipzig
In der Klebepaste sieht man den Krallenabdruck des Turmfalken. Er verklebte sich das Gefieder und starb. Foto: NABU Leipzig
Diese verklebte Taube wurde auf dem Augustusplatz gefunden. Mehrere Reinigungsbehandlungen waren nötig, um ihr das Leben zu retten. Foto: Carola Bodsch
Diese verklebte Taube wurde auf dem Augustusplatz gefunden. Mehrere Reinigungsbehandlungen waren nötig, um ihr das Leben zu retten. Foto: Carola Bodsch

 

Hersteller der Vogelabwehrpaste vermarkten sie als harmlos, doch das ist sie nicht. Nach Auffassung des NABU Leipzig ist die Verwendung rechtswidrig, denn Klebefallen sind ungesetzlich! Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Auch das Bundesnaturschutzgesetz verbietet den Einsatz von Klebstoffen sowie das Schädigen oder Töten von Vögeln.

 


Festgeklebte Federn und Insekten, die hier ebenfalls zu Tode kommen, sind Hinweise auf das Tierleid, das die Klebepaste verursacht. Fotos: NABU Leipzig

 

Der NABU Leipzig hat verschiedene Behörden auf das Problem hingewiesen. Das Veterinäramt teilte mit, dass alle Schädlingsbekämpfungsfirmen über den gefährlichen Kleber informiert werden und ihn nicht mehr verwenden dürfen. Etliche Gebäude in Leipzig sind aber schon mit dem Kleber ausgestattet. Der NABU sorgt sich deshalb um die Vogelwelt, denn viele flugunfähige Opfer werden verhungern, weil sie gar nicht gefunden werden.

 

Quarzsand ist wirkungslos

Trotz der vom Hersteller empfohlenen Abdeckung des Gels mit Quartzsand kommen die Vögel mit der Klebepaste in Kontakt und verkleben sich Krallen und Gefieder.

An mehrern Stellen hat der NABU Leipzig festgestellt, dass Vögel sich auf Abwehrpaste setzten, obwohl Quarzsand aufgebracht wurde. Bei gefunden Vögeln klebt nun die Klebepaste mit Sand an den Füßen. Fotos: NABU Leipzig

 

Der NABU bittet die Bevölkerung um Hilfe:

Wer Stellen kennt, an denen die gefährliche Klebepaste bereits verwendet wurde oder wer Vögel mit verklebtem Gefieder beobachtet, informiert bitte die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig telefonisch unter 01577 32 52 706 oder per E-Mail.

Das verklebte Gefieder geschädigter Tauben. Nach mehreren Reinigungsversuchen sind die Tiere noch immer flugunfähig. Teilweise müssen sie in der Wildvogelhilfe des NABU Leipzig gepflegt werden, bis betroffene Gefiederbereiche durchgemausert sind. Fotos: NABU Leipzig

 

Der Turmfalke ist durch Klebepaste flugunfähig vor einen LKW geraten und starb durch diesen Zusammenstoß. Foto: NABU Leipzig
Der Turmfalke ist durch Klebepaste flugunfähig vor einen LKW geraten und starb durch diesen Zusammenstoß. Foto: NABU Leipzig
Diese Kohlmeise ist ein weiteres Todesopfer der Klebepaste. Foto: Landratsamt Heilbronn
Diese Kohlmeise ist ein weiteres Todesopfer der Klebepaste. Foto: Landratsamt Heilbronn

Rechtlicher Hintergrund

Bundesartenschutzverordnung
§ 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
(1) Es ist verboten, in folgender Weise wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten:
1. mit Schlingen, Netzen, Fallen, Haken, Leim und sonstigen Klebstoffen,

Bundesnaturschutzgesetz
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

Tierschutzgesetz
§ 13 (1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist


MEDIENECHO


Stuttgarter Zeitung: Taubenpaste beschäftigt die Gerichte 


Klebepaste jetzt auch am Leipziger Hauptbahnhof

Am 15. November wurde der NABU Leipzig über eine hilflose Taube im Hauptbahnhof informiert. Das Tier konnte kaum noch laufen, vermutet wurde, dass sie sich die Füße eingeschnürt hatte. Vor Ort stellte sich heraus, dass die Füße durch illegal verwendete Vogelabwehrpaste zusammengeklebt waren. Sie steckten in einem dicken Schmutzklumpen. In einem sehr aufwendigen Prozess wurden die Füße aus den klebrigen Klumpen freigelegt und das Gefieder mit lauwarmem Wasser und Kernseife gewaschen. Einige Federn mussten abgeschnitten werden. Die Taube muss jetzt mindestens ein halbes Jahr gepflegt werden, bis sie einmal komplett durchmausert. Bis dahin ist sie flugunfähig, und kann nicht in die Freiheit entlassen werden. Immerhin hatte sie Glück, ist rechtzeitig gefunden worden und konnte so vor dem Tod gerettet werden. Am Hauptbahnhof sind noch 4 weitere Tauben durch die verbotene Klebepaste zu Schaden gekommen. Der NABU Leipzig fordert die sofortige Entfernung der tierschutzwidrigen Klebepaste von den damit behandelten Stellen! Die Tierschutzbehörde wurde informiert.

Wer Tauben mit verklebtem Gefieder sieht, meldet es bitte per E-Mail oder telefonisch: 0341 927 62 027.

Um die Langzeitpflege der Tauben gewährleisten zu können, bittet die Wildvogelhilfe Leipzig um Spenden (Stichwort: Tauben). Weiterlesen 


Tierleid in der Innenstadt

Illegale Klebepaste in der Grimmaischen Straße

Tauben mit stark verklebten Füßen.
Tauben mit stark verklebten Füßen.
Bei der Gefiederpflege wird der Kleber überall verteilt. Die Tiere können sich selbst davon nicht mehr befreien.
Bei der Gefiederpflege wird der Kleber überall verteilt. Die Tiere können sich selbst davon nicht mehr befreien.

 

Wiederholt wurde dem NABU der Einsatz tierschutzwidriger Klebepaste in der Leipziger Innenstadt gemeldet, diesmal an einem Gebäude in der Grimmaischen Straße. Da der Einsatz dieser Paste rechtswidrig und in Leipzig auch behördlich untersagt ist, war das Ausmaß der Anwendung erschreckend. Von der ersten bis zur obersten Etage waren alle Fensterbretter mit dem Leim eingekleistert. Tauben hatten sich dort bereits das Gefieder mit der Paste verklebt und konnten sich selbst nicht mehr davon befreien. Auch ein männlicher Hausrotschwanz landete auf den Fensterbrettern und war akut gefährdet, wenige Tage später wurde sein Weibchen tot aufgefunden. Der NABU informierte das Veterinäramt und die Naturschutzbehörde und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Es handelt sich um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Bundesartenschutzverordnung (und außerdem gegen Mitgefühl und Menschenverstand). 

 

Die silikonartige Paste ist stark klebend und ihr Einsatz gegen Tiere damit rechtswidrig.
Die silikonartige Paste ist stark klebend und ihr Einsatz gegen Tiere damit rechtswidrig.
Abdrücke von Vogelkrallen und Federreste in der klebrigen Paste, die überall verteilt wurde.
Abdrücke von Vogelkrallen und Federreste in der klebrigen Paste, die überall verteilt wurde.

 

Die silikonartige Paste klebt sehr stark und lässt sich kaum auswaschen. Auf den Fensterbrettern sind an vielen Stellen Abdrücke von Vogelkrallen und Rückstände von Federn. Für Vögel endet die Verklebung mit dem Tod. Wenn sie mit den Krallen in der Klebefalle landen, verteilen sie die Paste bei der Gefiederpflege im Federkleid. Im Bauchgefieder geht dadurch die Isolation verloren, an den Handschwingen verklebte Federn beeinträchtigen beim Fliegen. Die Vögel verenden durch Unfälle oder sind gehindert, Nahrungsflächen zu erreichen.

 

Dieser weibliche Hausrotschwanz mit stark verklebtem Gefieder verendete qualvoll. Fotos: NABU Leipzig
Dieser weibliche Hausrotschwanz mit stark verklebtem Gefieder verendete qualvoll. Fotos: NABU Leipzig

Vögel sind kein Ungeziefer, sondern gesetzlich besonders geschützte Tierarten! Der NABU Leipzig fordert die sofortige Entfernung der Klebepaste und fordert alle Gebäudebesitzer auf, die tierschutzwidrigen Klebe- und Vogelabwehrpasten nicht einzusetzen! Der NABU arbeitet bundesweit für ein Verbot des Verkaufs dieser Präparate.


Auch NABU Sachsen erstattet Strafanzeige

Im April 2018 hatte der NABU Leipzig die Behörden über die Klebepaste in der Grimmaischen Straße umfassend informiert, Beweismaterial wurde übergeben, darunter der verendete Hausrotschwanz. Bedauerlicherweise ist aber auch im Oktober die Klebepaste noch immer nicht beseitigt und gefährdet weiter die Vögel. Dieser fortdauernde Rechtsverstoß und die Untätigkeit der Behörden ist nicht hinnehmbar. Hier ist Gefahr im Verzug! Deshalb hat nun der NABU-Landesverband Sachsen ebenfalls Strafanzeige erstattet. „Hier muss endlich jemand handeln“, fordert Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen. „Wir regen ausdrücklich ein bundesweites Verbot der Paste an, denn auch aus vielen anderen Städten, zum Beispiel Dresden, Heilbronn, Stuttgart oder Frankfurt am Main, wurden schon verklebte Vögel gemeldet." Weiterlesen


Tierschutzwidrige Vogelabwehrpaste

NABU Leipzig erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Am 14.12.2017 hat der NABU Leipzig festgestellt, dass an mindestens sechs verschiedenen Stellen einer Passage in der Georg-Schumann-Straße in den Nischen und auf den Säulen eine Klebepaste ausgebracht worden ist. Die Dosen mit der Substanz wurden zum Teil direkt neben bestehenden Nestern von Haussperlingen angeklebt.

Es handelt sich offenbar um ein Produkt zur Vogelvergrämung mit dem Namen „bird-free“. Die Vogelabwehrpaste ist tierschutzrechtlich bedenklich. Die Vögel verkleben sich bei Kontakt die Füße, den Schnabel und das Gefieder. Somit werden sie häufig flugunfähig, leichter zum Opfer im Straßenverkehr oder sie verhungern qualvoll und unbemerkt in einer Ecke, weil sie ihre Nahrungsflächen nicht mehr erreichen können. Beutegreifer, die verklebte Tiere fressen, sind ebenfalls gefährdet.


Die eigentlich beabsichtigte Wirkung der Paste, nämlich die Vögel durch unangenehme Konsistenz, Farbe oder Geruch fernzuhalten, wird nicht erzielt. Das haben Untersuchungen professioneller Schädlingsbekämpfer bestätigt. Vielmehr zeigen die Vögel reges Interesse an den aufgebrachten Stoffen, die ihr Leben gefährden.

 

Die Klebepaste wurde unmittelbar an bestehenden Nistplätzen angebracht. Fotos: NABU Leipzig

 

Viele Vögel in der Stadt (Mauersegler, Haussperlinge, Schwalben, Hausrotschwanz) sind Gebäudebrüter und darauf angewiesen, dass wir ihnen ihre Lebensstätten erhalten. Natürlich kann es dabei zu Konflikten zwischen Mensch und Tier kommen, wenn die Hinterlassenschaften der Vögel für Ärger sorgen. Um zu verhindern, dass Vogelkot die Fassade beschmutzt, gibt es Alternativen zu den tierschutzwidrigen Klebepasten, über die der NABU Leipzig gerne berät.


Die mutmaßlichen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Bundesartenschutzverordnung hat der NABU Leipzig bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

 

Die aufgebrachte Paste ist extrem klebrig, man bekommt sie kaum von den Fingern, geschweige aus einem Gefieder gewaschen. Foto: NABU Leipzig
Die aufgebrachte Paste ist extrem klebrig, man bekommt sie kaum von den Fingern, geschweige aus einem Gefieder gewaschen. Foto: NABU Leipzig

Vögel, die mit dieser Paste in Kontakt kommen, erleiden einen qualvollen Tod: Sie verteilen mit ihren Krallen die Klebepaste in ihrem Gefieder. Die geringste Verklebung einzelner Federn beeinträchtigt die Tiere beim Fliegen. Unfälle sind häufig die Folge. Die Tiere werden zum Teil vollkommen flugunfähig und verhungern, da sie ihre Nahrungsplätze nicht mehr erreichen. Ein intaktes Gefieder ist notwendig, um ein Aus­kühlen zu verhindern. Sind die Gefieder­schichten beschädigt, können die Vögel erfrieren. Nach Einschätzung des NABU Leipzig handelt es sich um einen Verstoß gegen § 13 des Tierschutzgesetzes.

Dadurch, dass die Vögel einem Mittel ausgesetzt werden, das zu Flugunfähigkeit
und Tod führt, werden ihnen erhebliche und anhaltende Leiden und Schmerzen zugefügt. Ein vernünftiger Grund für eine Tötung ist hier nicht erkennbar, deshalb handelt es sich nach Auffassung des NABU Leipzig um einen Verstoß gegen § 1 des Tierschutzgesetzes und kann nach § 17 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

 

Hausrotschwanz und Haussperling sind als Brutvögel nachgewiesen worden. Sie sind durch das Bundesnaturschutzgesetzt besonders geschützt. Insbesondere ist es verboten, sie an ihren Nistplätzen zu vergrämen oder ihre Lebensstätten zu zerstören, ohne Ersatzquartiere zu schaffen. Der Lebensstättenschutz gilt ganzjährig, nicht nur in der Brutsaison. Es liegt also auch ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Zudem verbietet § 4 der Bundesartenschutzverordnung die Anwendung klebriger Stoffe, so dass die Ausbringung der verwendeten Klebepaste auch gegen diese Vorschrift verstößt.


Vögel ja, aber nicht in unserem Baumarkt

Innen Vogelschutzprodukte, außen Vogeltodprodukte

In Leipzig wurde an einem Baumarkt, wo die Klebepaste aufgetragen wurde, ein verklebter Haussperling gefunden, der verendet ist. Foto: NABU Leipzig
In Leipzig wurde an einem Baumarkt, wo die Klebepaste aufgetragen wurde, ein verklebter Haussperling gefunden, der verendet ist. Foto: NABU Leipzig

In der Nähe eines Leipziger Baumarkts wurde ein toter Haussperling gefunden und dem NABU übergeben. Er hatte ein vollkommen verklebtes Gefieder. Der Verdacht fiel auf Vogelabwehrpaste, die durch ihre Klebewirkung immer wieder zum Qualvollen Tod verklebter Tiere führt. Der Einsatz solcher Klebepasten ist rechtswidrig! Dennoch wird sie von Gebäudebesitzern und Schädlingsbekämpfern verwendet. Der Baumarkt stand im Verdacht, und Nachforschungen des NABU haben ergeben, dass tatsächlich dort die illegale Klebepaste zum Einsatz kam. Außerdem gab es dort weitere tödliche Tierfallen.

 

In der Zooabteilung des Bau- und Gartenmarktes gibt es Nistkästen und Futterhäuschen für heimische Vögel. Futter für Wildvögel wird angeboten, so dass der Kunde sich mit diesen Requisiten im Garten an der heimischen Vogelwelt erfreuen kann. Man könnte denken, der Baumarkt beteiligt sich am Vogelschutz. Anders sieht aber der Eingangsbereich des Marktes aus. Hier wird den Haussperlingen der Nistplatz verwehrt und mit untauglichen Abwehrmaßnahmen werden die Tiere sogar umgebracht.

 

Vogelabwehrnetze müssen gewartet werden, andernfalls werden sie zur tödlichen Falle. Löcher in den Netzen führen dazu, dass Vögel hineingeraten, aber nicht wieder herausfinden. Das Töten geschützter Vogelarten ist gesetzeswidrig. Fotos: NABU Leipzig

 

Spatzen sind Kulturfolger und fühlen sich in Menschennähe wohl. An der Fassade des Marktes gab es zahlreiche Nischen in denen Spatzen brüten konnten, und die Dachträger luden zum Verweilen ein. Der Baumarkt möchte aber die Vögel loswerden und hat ein großes Netz angebracht, um die Vögel abzuhalten. Vogelnetze werden aber schnell zur Todesfalle. Sie sind sehr wartungsintensiv, müssen regelmäßig kontrolliert werden, was Gebäudeeigentümern kaum bewusst ist. Das Netz am Baumarkt hatte infolgedessen bereits mehrere defekte Stellen, durch die Vögel hinein finden, aber nicht wieder heraus. Für einige Vögel endet das tödlich.

 

Der Einsatz von Vogelabwehrpaste ist nach Auffassung des NABU ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Foto: NABU Leipzig
Der Einsatz von Vogelabwehrpaste ist nach Auffassung des NABU ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Foto: NABU Leipzig

Auch Vogelabwehrpaste wird vom Baumarkt eingesetzt. Nach Auffassung des NABU und nach Ansicht von Veterinärbehörden ist der Einsatz dieses Mittels ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Paste sieht aus wie ein farbloses Silikon und soll Vögel abwehren. Aber wenn die Vögel in der klebrigen Paste landen, verkleben ihre Krallen, Federn, Schnabel und Augen. Für betroffene Vögel endet das oft tödlich, so auch für den verklebten Spatz, der am Baumarkt gefunden wurde.


Vogelabwehrpaste am Busbahnhof Merseburg

NABU erreicht Entfernung des tödlichen Klebers

Am 10. November 2017 erfuhr der NABU Leipzig aus einem Zeitungsartikel, dass durch eine Firma an verschiedenen Stelen am Busbahnhof Merseburg "Taubenabwehrpaste" aufgetragen wurde. Bei Kontrollen vor Ort stellte der Arbeitskreis Vogelschutz fest, dass bereits Vögel durch diese Paste verklebt wurden. Infolgedessen gab es auch Todesopfer. Die Beobachtungen wurden dokumentiert und am 13. November erstatte der NABU Leipzig in Absprache mit dem NABU-Regionalverband Merseburg-Querfurt Anzeige bei der Polizei in Merseburg. Diese Anzeige wurde auch als offener Brief an Vertreter der Stadt und an Medien verschickt, die zum Teil ausführlich darüber berichteten.

Fotos: NABU Leipzig

 

Der NABU forderte die Stadtverwaltung Merseburg auf, die Taubenabwehrpaste unverzüglich zu entfernen sowie die ebenfalls verwendeten illegalen Vogelfallen sofort abzubauen. Bereits geschädigte Tiere müssen versorgt, gefangene Tiere nach Versorgung wieder freigelassen werden. Außerdem hat der NABU Leipzig Alternativen zu nicht tierschutzgerechten, ineffektiven Vergrämungsformen vorgeschlagen, wie Schrägflächen, auf denen kein Vogel mehr sitzen können und auf denen kein Nistmaterial hält. Nachhaltig lassen sich Kotverschmutzungen durch die Ansiedlung der Tauben in betreuten Taubenschlägen mit Eiaustausch lösen.


Der NABU Leipzig hat der Stadtverwaltung Merseburg Gespräche angeboten, um eine tierschutzgerechte Lösung zu diskutieren.

 

Dieses Angebot hat die Stadtverwaltung aufgegriffen. An den folgenden Tagen wurde die Klebepaste am Busbahnhof wieder entfernt, bei einem Vororttermin mit dem NABU Leipzig wurden Alternativen besprochen. Ausführlich berichtete die Mitteldeutsche Zeitung mehrfach über die weitere Entwicklung in diesem Fall. Der NABU-Bundesverband hat das Thema ebenfalls aufgegriffen und informierte über Facebook und im Internet über die illegale Klebepaste. Es besteht die Hoffnung, dass sie bundesweit nicht mehr zum Einsatz kommt. Ihre Verwendung ist bereits rechtswidrig, vielleicht gelingt es, auch die Herstellung zu untersagen.