Bei Sanierungsarbeiten wird der Artenschutz missachtet

Rechtsverstöße bitte so schnell wie möglich melden!

Nach §44 Bundesnaturschutzgesetz ist die Zerstörung eines Nistplatzes eine Straftat. Die Bauarbeiter vor Ort wussten nichts von brütenden Vögeln. Das fällt oft schwer zu glauben, sind die Segler doch immer wieder bei ihren Anflügen nahe der Hauswand zu beobachten. Hin und wieder konnte man immernoch den verzweifelten Anflug der Segler beobachten und der Baufirma das Problem erklären. Diese sah zumindest ein, an der Rückseite das Gerüst nicht weiter aufzubauen, so dass zwei Brutpaare weiter ungehindert zu ihren Brutplätzen fliegen können. Mit den konkreten Angaben hat der NABU die Leipziger Naturschutzbehörde informiert, die gegenüber der Baufirma sofort Baustopp ausgesprochen hat. In letzter Zeit konnte der NABU erfreulicherweise häufiger die gute Erfahrung machen, dass die Behörde sehr schnell reagiert, wenn detaillierte Beobachtungen vorliegen. Wichtig ist aber, dass die Meldungen rechtzeitig kommen, und nicht erst, wenn schon alle Anflugmöglichkeiten versperrt wurden. Häufig werden nicht nur kalte Gelege entdeckt, sondern auch fast verhungerte Mauersegler-Jungvögel aus solchen Baustellen geborgen. Der NABU ermuntert alle Vogelfreunde, bekannt gewordene Brutplätze zu melden und vor allem jetzt zur Brutzeit häufiger auf solcher Baugerüste zu achten. Wenn Vögel - egal ob Mauersegler oder Haussperling - verzweifelt versuchen, im Dachbereich anzufliegen, so ist von einem aktuell genutzten Nistplatz auszugehen. Nistplätze sind zwar ganzjährig geschützt, aber wenn jetzt zur Brutzeit von der aktuellen Not der vergeblich anfliegenden Vögel berichtet wird, geht der amtliche Vorgang doch etwas schneller. Wenn also Häuser bekannt sind, wo Vögel nisten und auch nur der Beginn von Sanierungsmaßnahmen beobachtet wird, sollte sofort die zuständige Naturschutzbehörde informiert werden. Bitte nicht warten, bis die das Gerüst bis zum Dachgeschoss aufgestellt wurde, denn dann ist es meist zu spät, von amtswegen den Bau rückgängig zu machen.

 

Der NABU Leipzig geht jedem Hinweis nach und schaut noch bis September (so lange können junge Mauersegler noch in Nestern sitzen) besonders gründlich auf Gebäude, wo Baumaßnahmen stattfinden. 

Weitere Informationen

 

Dieses Gelege der Mauersegler war leider mehrere Tage unbebrütet und ist damit zerstört worden. Der freie Anflug war für die Mauersegelr versperrt.

 

Der Einflug zu einem der Nistplätze ist an einem ausgebrochenen Ziegel direkt unter der Dachrinne. Fotos: NABU Leipzig

Dieses Baugerüst ist bis zum Dach komplett mit Netzen verhangen. Hier haben die Mauersegler keine Möglichkeit mehr an ihre Nistplätze zu kommen.

 

Dank konkreter Angaben zu den Brutplätzen hat die Naturschutzbehörde einen Baustopp angeordnet. Das Gerüst wird an der Gebäuderückseite nicht weiter gebaut und wenigstens zwei Nistplätze bleiben somit erhalten.