Naturschutz ist wichtiger als Motorboote

Landesdirektion beendet Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit auf Leipziger Stadtgewässern

Für manche Investoren und Politiker ist es ein Traum: Freie Fahrt für Motorboote auf den Leipziger Stadtgewässern. Seit diese Pläne geschmiedet werden hat der NABU aber immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Gewässer nicht für eine solche Nutzung geeignet sind. Außerdem wäre sie mit den Naturschutzbelangen im sensiblen Leipziger Auensystem nicht zu vereinbaren. Und nicht zuletzt gibt es auch ein großes gesellschaftliches Interesse an einer naturverträglichen Entwicklung der Naherholung auf den Leipziger Gewässern – freie Fahrt für Motorboote wäre mit einer solchen sanften Nutzung der Auenlandschaft nicht vereinbar. Zusammen mit anderen Vereinen hat sich der NABU deshalb immer wieder gegen die Nutzung mit Motorbooten engagiert, unter anderem wurden mehr als 11.000 Unterschriften gesammelt.

 

Gemeinsamer Protest der Naturschutzverbände gegen Motorboote im Floßgraben. Foto: Philipp Steuer
Gemeinsamer Protest der Naturschutzverbände gegen Motorboote im Floßgraben. Foto: Philipp Steuer

 

Der NABU begrüßt daher außerordentlich, dass die Landesdirektion Sachsen jetzt das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit auf den Leipziger Stadtgewässern für Abschnitte des Elsterflutbetts, das Pleißeflutbett, den Karl-Heine-Kanal sowie für Abschnitte der Stadtelster und des Elstermühlgrabens eingestellt hat. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind nach Angaben der Landesdirektion naturschutzrechtliche Fachgutachten, die zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht für jedermann möglich sein wird, die Gewässer im Leipziger Stadtgebiet mit motorisierten Wasserfahrzeugen zu befahren. Durch die Erklärung der Schiffbarkeit sollten die Gewässer leichter mit Motorbooten nutzbar und mit zugelassenen Wasserfahrzeugen für jeden befahrbar gemacht werden. Die Ergebnisse der Naturschutzgutachten lassen jedoch für eine so weitgehende Gestattung keinen Raum, teilte die Landesdirektion in einer Presserklärung am 28. Juli 2016 mit.

 

Wer die Gewässer mit Motorfahrzeugen nutzen will, muss nun – wie bisher – einen Gestattungsantrag bei der Unteren Wasserbehörde einreichen. Der NABU hofft, dass solche Genehmigungen nur in geringer Zahl und nach sorgfältiger Prüfung des gesellschaftlichen Interesses erteilt werden. In erster Linie müssen aber Naturschutzbelange berücksichtigt werden, so dass die Befahrung einiger besonders sensibler Gewässerteile grundsätzlich nicht möglich sein sollte. Dazu zählt zum Beispiel der Floßgraben, der nach Ansicht des NABU Leipzig mit Motorbooten nicht befahren werden sollte.

 

Außerdem müssen die auf Motorbootverkehr orientierten Entwicklungskonzepte für Stadt und Umland nach Auffassung des NABU Leipzig grundsätzlich überdacht werden. Das betrifft auch Gewässerausbau, die Errichtung von wassertouristischen Anlagen sowie die sogenannte „Störstellenbeseitigung“ in den Fließgewässern.